Infos von A bis Z
Absenzen und Krankheit
Absenzen und Krankheit
Bei Abwesenheit müssen die Schülerinnen und Schüler am Morgen vor der ersten Lektion von einer erziehungsberechtigten Person schriftlich über die App KLAPP (https://klapp.mobi/) abgemeldet werden. Eine Anleitung zur Einrichtung der App findet sich im Anhang. Das Fernbleiben von einer oder mehrerer Unterrichtslektionen am Vor- oder Nachmittag oder von einem obligatorischen Schulanlass gilt als Versäumnis (Absenz) (§19 Abs. 1 der Absenzen- und Disziplinarverordnung).
Verspätetes Erscheinen im Unterricht oder an einem obligatorischen Schulanlass wird prinzipiell nicht entschuldigt (Ausnahmen sind Verkehrsbehinderungen, defekte Fortbewegungsmittel oder Ähnliches).
Das verspätete Erscheinen von mehr als 45 Minuten gilt als Versäumnis.
Absenzen sind schriftlich mit dem entsprechenden Formular innerhalb von acht Tagen bei der Klassenlehrperson zu begründen, andernfalls gelten sie als unentschuldigt (Weisung der Volksschulleitung).
Aufgabenhilfe
Während der Mittagspause ist das Förderzentrum durch die Tagesstruktur jeden Tag für individuelles Arbeiten geöffnet. Weiterhin gibt es am Nachmittag täglich die Möglichkeit, die Aufgabenhilfe zu besuchen. Die Schülerinnen und Schüler können ohne Voranmeldung dorthin gehen. Sie können in einem ruhigen Rahmen Aufgaben lösen und erhalten bei Bedarf die Unterstützung von der Tagesstruktur.
Auswärtige Unternehmungen
Kolonien, Winterlager, Sprachaufenthalte und andere ausserhalb des Schulhauses stattfindende Schulanlässe sind für uns wichtige Ergänzungen zum Unterricht im Klassenzimmer. Deshalb erklärt die Schulleitung diese Anlässe gestürzt auf die Schulordnung des Kantons Basel-Stadt als obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler der durchführenden Klasse. Gemäss Schulgesetz unseres Kantons sind die Eltern und Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass ihre Jugendlichen daran auch teilnehmen.
Berufliche Orientierung (BO)
Die «Berufliche Orientierung» ist an der Sekundarschule Leonhard in allen drei Leistungszügen (A, E und P) und in den Spezialangeboten Teil des Unterrichts. Die Berufliche Orientierung gehört zu den Kernaufgaben der Sekundarschule und wird in jedem der drei Schuljahre in unterschiedlichen Fächern thematisiert. Im dritten Schuljahr ist in der Stundentafel zudem eine Stunde dafür reserviert. Im Laufe der drei Jahre lernen die Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Berufe, verschiedene Berufsausbildungen sowie deren Zukunftsperspektiven kennen.
Link zur Infoseite der Beruflichen Orientierung an der Sekundarschule Leonhard
Cambridge Certificate + DELF
Hast du Freude an Fremdsprachen? Möchtest du ein international anerkanntes Sprachdiplom erwerben, das für deine Zukunft sehr hilfreich ist? So besuche den Vorbereitungskurs für die Sprachdiplome KET (Key English Test), PET (Preliminary English Test) oder DELF (diplôme d’éudes en langue française, niveaux A2 ou B1). Die Prüfungen bestehen aus den Kompetenzen «Hör- und Leseverstehen» sowie «Mündlicher Ausdruck und Schriftlicher Ausdruck».
Folgende selbst zu tragenden Prüfungskosten und Kosten für das Übungsmaterial fallen an. Der Restbetrag wird vom Kanton Basel-Stadt übernommen.
KET | CHF 120,- |
PET | CHF 120,- |
DELF A2 | CHF 120,- |
DELF B1 | CHF 120,- |
Empfohlen wird der Kurs für leistungsstarke Schüler*innen der 2. Klassen.
Fr. Nadia BOUMELAHA (Mail) leitet die DELF A2 / B1-Kurse.
Fr. Véronique SOEMANTRI (Mail) leitet die KET/PET - Kurse.
Elektronische Geräte und Handys
Unser Schulhaus ist eine handy- und multiplayerfreie Zone. Handys und Multiplayer jeder Art müssen innerhalb des Schulgebäudes (ausser in der Tagesstruktur) ausgeschaltet und nicht sichtbar getragen werden. Vor Unterrichtsbeginn deponieren die Schüler*innen unaufgefordert ihre Geräte in den Handyboxen. Bei Nichtbeachten wird das Handy bzw. Multiplayer eingezogen und bei der Schulleitung deponiert. Am Ende des Unterrichts am Vormittag kann das Gerät abgeholt werden. Findet nachmittags Unterricht statt, so wird das Gerät der Schüler*innen selbständig für diese Zeit bei der Schulleitung deponiert. Wird das Gerät dann weiterhin verbotenerweise verwendet, so wird es für eine von der Schulleitung bestimmte Dauer jeweils morgens um 07:50 im Sekretariat abgegeben, mittags abgeholt und vor dem Nachmittagsunterricht wieder abgegeben.
In der Tagesstruktur ist die Verwendung von Handys grundsätzlich in der Zeit von 12:20-17:00 Uhr erlaubt. Folgende Regeln gelten:
Die Handys sind stummgeschaltet.
Es wird nicht laut telefoniert. Es darf nicht fotografiert oder gefilmt werden (Recht am eigenen Bild). Sollen Aufnahmen für den Unterricht erstellt werden, muss in der Tagesstruktur um Erlaubnis gefragt werden. Fürs Musik-Hören werden Kopfhörer benutzt. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann das Handy vom Tagesstrukturteam eingezogen werden.
Projektarbeit (PA)
Durch die systematische Einführung und Einübung des projektartigen Arbeitens soll die Selbständigkeit und die Teamarbeit sowie die Fähigkeit, ein Vorhaben mit umfassender Fragestellung zu planen, durchzuführen und zu präsentieren, gefördert werden. Ein weiteres Ziel ist die Erweiterung der Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
In der Sekundarschule gibt es erst im 3. Schuljahr die Projektarbeit als Unterrichtsfach mit Abschlusszertifikat.
Schulbestätigung
Schulbestätigungen für das laufende Schuljahr werden auf dem Sekretariat nach vorheriger Anfrage per Mail ausgestellt.
Schulhausordnung
Unsere Schule soll ein Ort des Lernens und der Begegnung sein, an dem sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen und frei entfalten können. Die Werte und Haltungen,
die wir leben und vermitteln möchten, sind auf der Innenseite des Umschlags unseres Infohefts abgedruckt. In unserer Schulhausordnung werden die grundlegenden Schulhausregeln definiert. Das Zusammenleben an unserer Schule erfordert die Einhaltung der aufgestellten Regeln.
Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit ist eine Dienststelle des Erziehungsdepartements Basel-Stadt. Die in Sozialer Arbeit ausgebildeten Mitarbeitenden sind im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Sie beraten Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Bezugspersonen im Umfeld Schule bei sozialen Fragestellungen, sozialen Problemen und den damit verbundenen Anliegen.
Schulunfallversicherung
Die Schulunfallversicherung des Kanton Basel-Stadt gilt nur bei Invalidität oder Todesfall. Sie sieht folgende Leistungen vor:
- Im Invaliditätsfall: CHF 250000.- mit einer Progression von 350 %,
- Im Todesfall: CHF 10000.-
Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarschule Leonhard besuchen.
Die Versicherung gilt
- auf dem direkten Schulweg
- während des ordentlichen Schulbetriebs
- in Lagern
- während Exkursionen und Schulreisen
- während des Besuchs der Tagesstruktur
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.